Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Künstliche Intelligenz (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), die im August 2024 in Kraft trat, schafft einen umfassenden Rahmen für die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der EU. Eine wichtige Bestimmung, Artikel 53(1)(d), verpflichtet Anbieter von Allgemeinen KI-Modellen (GPAI), „eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung über den Inhalt, der für das Training des Allgemeinen KI-Modells verwendet wurde, zu erstellen und öffentlich zugänglich zu machen.“ Diese Anforderung zielt darauf ab, die Transparenz und Verantwortlichkeit von KI-Systemen zu erhöhen, indem sie die Daten, die diese Modelle prägen, offenlegt.
Aktueller Stand der Umsetzung von Artikel 53(1)(d)
Stand Februar 2025 wird die Umsetzung von Artikel 53(1)(d) aktiv vorangetrieben. Das Europäische KI-Büro führt die Entwicklung einer standardisierten Vorlage an, die den GPAI-Anbietern dabei hilft, die geforderte Zusammenfassung der Trainingsdaten zu erstellen. Diese Initiative ist Teil eines größeren Projekts zur Ausarbeitung des Allgemeinen KI-Verhaltenskodex, der detaillierte Hinweise zur Einhaltung verschiedener Aspekte der KI-Verordnung, einschließlich der Transparenzpflichten, geben soll. Der Entwurfsprozess involviert fast 1.000 Stakeholder, darunter Branchenvertreter, zivilgesellschaftliche Organisationen, akademische Experten und Beamte der EU-Mitgliedstaaten. Ziel ist es, den Verhaltenskodex bis April 2025 fertigzustellen, bevor die vollständige Durchsetzung der KI-Verordnung im August 2025 erfolgt.
Wichtige Überlegungen bei der Entwicklung der Vorlage für die Zusammenfassung der Trainingsdaten
Die Erstellung der Vorlage für die Zusammenfassung der Trainingsdaten gemäß Artikel 53(1)(d) erfordert die Abwägung mehrerer kritischer Faktoren:
- Transparenz vs. geistige Eigentumsrechte: Während die KI-Verordnung Transparenz betont, erkennt sie auch die Notwendigkeit an, Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum zu schützen. Die kommende Vorlage soll ausreichende Details zu den Trainingsdaten liefern, ohne die Anbieter zu zwingen, vertrauliche Informationen offenzulegen, die ihren Wettbewerbsvorteil gefährden könnten.
- Umfang der Informationen: Es wird erwartet, dass die Vorlage eine allgemeine Beschreibung des KI-Modells verlangt, einschließlich der beabsichtigten Aufgaben, akzeptablen Nutzungsrichtlinien, Veröffentlichungsdatum, Vertriebsmethoden, Architektur und Lizenzinformationen. Darüber hinaus könnten Details zum Design des Modells, zum Trainingsprozess, zu den Datenquellen und zum Energieverbrauch während des Trainings enthalten sein.
- Open-Source-Modelle: Anbieter, die Modelle unter freien und offenen Lizenzen mit öffentlich verfügbaren Parametern und Architekturen veröffentlichen, könnten von bestimmten Dokumentationspflichten befreit werden. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Modelle, die als systemische Risiken eingestuft werden und vollständige Compliance erfordern, unabhängig von ihrem Open-Source-Status.
Herausforderungen und Reaktionen der Industrie
Die strengen Transparenzanforderungen der KI-Verordnung haben gemischte Reaktionen aus der KI-Industrie hervorgerufen. Einige Stakeholder äußern Bedenken, dass detaillierte Offenlegungsanforderungen unbeabsichtigt sensible Informationen preisgeben könnten, was Innovation und Wettbewerbsfähigkeit behindern könnte. Befürworter hingegen argumentieren, dass eine solche Transparenz entscheidend für den Aufbau von Vertrauen in die Öffentlichkeit und die Sicherstellung einer ethischen KI-Entwicklung ist. Die laufende Entwicklung des Verhaltenskodex soll diese Bedenken durch klare, ausgewogene Richtlinien ansprechen, die Transparenz gewährleisten, ohne proprietäre Interessen zu gefährden.
Nächste Schritte
Mit der Durchsetzung der KI-Verordnung im August 2025 sind die kommenden Monate entscheidend für die Fertigstellung des Allgemeinen KI-Verhaltenskodex und der damit verbundenen Vorlage für die Zusammenfassung der Trainingsdaten. Anbieter von GPAI-Modellen sollten sich proaktiv am Entwurfsprozess beteiligen, um sicherzustellen, dass ihre Perspektiven berücksichtigt werden, und sich darauf vorbereiten, die bevorstehenden Transparenzpflichten zu erfüllen. Informiert zu bleiben und sich zu engagieren, wird der Schlüssel sein, die sich entwickelnde regulatorische Landschaft zu navigieren und die Anforderungen von Artikel 53(1)(d) der KI-Verordnung zu erfüllen.