Blockchain und Kryptowährungen
Blockchain und Kryptowährungen
Die Navigation durch das sich rasant entwickelnde rechtliche Umfeld für Blockchain-Technologien und Kryptowährungen innerhalb der Europäischen Union erfordert fundiertes technisches Verständnis und aktuelle juristische Expertise. Unser spezialisiertes Team aus EU-Regulierungsexperten bietet umfassende rechtliche Beratungsdienstleistungen für Unternehmen, Start-ups und Investoren, die im Bereich digitaler Vermögenswerte tätig sind oder diesen Markt erschließen möchten.
Unsere Leistungen umfassen:
MiCA-Compliance (Regulierung der Märkte für Krypto-Assets): Strategische Beratung zu Lizenzanforderungen, Whitepaper-Erstellung, operativen Pflichten und Risikomanagement gemäß dem MiCA-Regelwerk der EU.
Token-Klassifizierung & Rechtliche Strukturierung: Rechtliche Bewertung und Einordnung von Krypto-Assets (Utility Tokens, Stablecoins, Security Tokens usw.) nach EU-Recht und nationalen Regulierungsrahmen.
Geldwäscheprävention (AML), Know Your Customer (KYC) & Datenschutz: Beratung zur Einhaltung der EU-AML-Richtlinien und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einschließlich Entwicklung interner Richtlinien und regulatorischer Berichtspflichten.
Smart Contracts & Dezentralisierte Plattformen: Juristische Analyse und Vertragsprüfung von smart-contract-basierten Dienstleistungen und DeFi-Anwendungen im Hinblick auf Durchsetzbarkeit und Risikominimierung.
Grenzüberschreitende Transaktionen & Lizenzierung: Regulatorische Beratung für das Anbieten von Krypto-Dienstleistungen in mehreren EU-Ländern, inklusive Passporting-Möglichkeiten und rechtlicher Strukturierung von Gesellschaften.
Initial Coin Offerings (ICOs): Management von Offenlegungspflichten gegenüber Investoren.
Egal, ob Sie ein Krypto-Start-up gründen, Blockchain-Infrastruktur entwickeln oder in neue EU-Märkte expandieren – wir bieten praxisnahe und zukunftsorientierte rechtliche Lösungen, um Sie rechtskonform und wettbewerbsfähig zu halten.
Lassen Sie uns helfen, Innovation und Regulierung miteinander zu verbinden.
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Lizenzanforderungen gemäß MiCA (Verordnung über Märkte für Krypto-Assets)
Nach der neuen EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) muss jedes Unternehmen oder jede Einzelperson, die Krypto-Asset-Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union anbieten möchte, eine offizielle Zulassung als Krypto-Asset-Dienstleister (CASP – Crypto-Asset Service Provider) einholen. Dieses Lizenzierungssystem gilt für eine Vielzahl von Aktivitäten, darunter die Verwahrung von Krypto-Assets, der Betrieb von Handelsplattformen, der Austausch von Kryptowährungen (sowohl Fiat-zu-Krypto als auch Krypto-zu-Krypto), das Portfoliomanagement sowie die Emission von Krypto-Assets wie Stablecoins und Utility Tokens.
Der Lizenzierungsprozess verlangt von den Antragstellern den Nachweis geeigneter interner Kontrollmechanismen, solider Governance-Richtlinien, einer belastbaren Cybersicherheits-Infrastruktur und finanzieller Stabilität. Darüber hinaus müssen sie wirksame Rahmenwerke zur Verhinderung von Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CTF) gemäß den EU-Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung einführen. Transparenzpflichten, Verbraucherschutzmechanismen und Richtlinien zum Umgang mit Interessenkonflikten sind ebenfalls zentrale Bestandteile des MiCA-Regelwerks.
Besonders hervorzuheben ist, dass CASP-Lizenzen, die von einer national zuständigen Behörde erteilt werden, sogenannte Passporting-Rechte beinhalten. Dadurch können lizenzierte Unternehmen ihre Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedstaaten erbringen, ohne zusätzliche nationale Genehmigungen einholen zu müssen. Dieser harmonisierte Regulierungsrahmen soll die regulatorische Fragmentierung verringern und für mehr Klarheit im digitalen Vermögenssektor sorgen.
Unternehmen, die derzeit unter nationalen Kryptovorschriften operieren, sollten prüfen, inwieweit ihre bestehenden Genehmigungen mit den Übergangsbestimmungen der MiCA-Verordnung übereinstimmen. Eine rechtliche Beratung ist entscheidend, um festzustellen, ob eine erneute Zulassung erforderlich ist, und um sicherzustellen, dass alle regulatorischen Anforderungen rechtzeitig erfüllt werden, bevor MiCA im Jahr 2026 vollständig in Kraft tritt.
Unser Team bietet maßgeschneiderte Unterstützung für Krypto-Startups, Börsen, Wallet-Anbieter und Token-Emittenten, die eine vollständige MiCA-Compliance erreichen und ihre betriebliche Einsatzbereitschaft in der gesamten EU sicherstellen möchten.
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